Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister vermittelt den Nachwuchskräften die zur eigenverantwortlichen und bürgerfreundlichen Erfüllung der Geschäfte des Justizwachtmeisterdienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis und bereitet die Nachwuchskräfte auf die verantwortungsvolle Verrichtung ihrer Dienstgeschäfte (Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Außendienst, Innendienst, übertragene Geschäfte, sonstige Aufgaben) vor.
Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Justizwachtmeister entnehmen.
Für die Einstellung in den Justizdienst als Justizaushelfer sind die Behördenleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig.
Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung
Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Dafür steht Ihnen steht der untere Link bereit.