Geschichte
Gegründet wurde der Justizwachtmeisterverband Bayern e. V. im Jahre 1978, als sich die Justizwachtmeister von den Interessenverbänden und Gewerkschaften nicht ausreichend vertreten sahen. Sich breit machender Unmut über die vielen Missstände im Justizwachtmeisterbereich führte schließlich zum solidarischen Zusammenschluss.
Der „Justizwachtmeisterverband Bayern e. V.“ ist keine Gewerkschaft.
Aufgrund der Mitgliederstärke ist der Justizwachtmeisterverband ein anerkannter und angesehener Berufsverband und ist daher der Ansprechpartner unseres Dienstherren, dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Justizministerium und den Oberlandesgerichten.
Bayern ist mit elf weiteren Landesverbänden im Bundesverband mit ca. 1900 Mitgliedern angegliedert und der größte aller Justizwachtmeisterverbände.
Unsere Ziele
Braucht ein Justizwachtmeister den Verband?
Diese Entscheidung muss jeder für sich selber treffen.
Wie in allen Berufen ist es wichtig eine Interessensvertretung, einen Verband, Verein oder ähnliches zu haben, der sich gezielt für die Belange der jeweiligen Berufsgruppe einsetzt.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn sich ein Verband dazu spezialisieren kann.
Der Bayerische Justizwachtmeisterverband, setzt sich ausschließlich für die Belange der Bediensteten ein, die im Justizwachtmeisterdienst der Bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften beschäftigt sind, sowie weiter für alle in den Ruhestand getretenen Kolleginnen und Kollegen aus diesem Beschäftigungsfeld.
Der Bayerische Justizwachtmeisterverband, ist „die“ Berufsvertretung der Justizwachtmeisterinnen und Wachtmeister, sowie allen Beschäftigten im Justizwachtmeisterdienst!
Um den Verhandlungen und Gesprächen, z. B. mit unserem Dienstherren - dem Bayerischen Justizministerium, ein gehöriges Gewicht zu verleihen, ist es wichtig möglichst alle Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister hinter sich zu haben!!
!!! Gemeinsam sind wir stark !!!