Die Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst werden zunächst als Justizhelfer/in in einem Angestelltenverhältnis eingestellt. Nach ca. 18 Monaten Ausbildung und einem erfolgreichen Abschluß erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizwachtmeister/in in Besoldungsgruppe A 4.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich. Zum Justizhauptwachtmeister/in in Besoldungsgruppe A 5, zur Justizsicherheitssekretär/in in Besoldungsgruppe A 6, zur Justizsicherheitssekretär/in mit Zulage in Besoldungsgruppe A 6 Z.
Wenn sich ein Wachtmeister eignet, ist eine modulare Qualifizierung möglich.
Hier sind dann die Besoldungsgruppen A7- A9 möglich.
Die Besoldung entnehmen Sie bitte dem Link unten.