Verdienst

Was verdient der Justizwachtmeister???

Die Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst werden zunächst als Justizhelfer/in in einem Angestelltenverhältnis  eingestellt. Nach ca. 18 Monaten Ausbildung und einem erfolgreichen Abschluß  erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizwachtmeister/in  in Besoldungsgruppe A 4.


Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich.  Zum Justizhauptwachtmeister/in in Besoldungsgruppe A 5, zur Justizsicherheitssekretär/in in Besoldungsgruppe A 6, zur Justizsicherheitssekretär/in mit Zulage in Besoldungsgruppe A 6 Z.


Wenn sich ein Wachtmeister eignet,  ist eine modulare Qualifizierung möglich.

Hier sind dann die Besoldungsgruppen A7- A9 möglich.


Die Besoldung entnehmen Sie bitte dem Link unten.

Share by: